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 Lohnsteuerhilfeverein Ahrensfelde e.V.

Wer kann Mitglied werden?


Sie können die Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins
in Anspruch nehmen, wenn sie:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige
    Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1
    des EStG) oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
    (§ 22 Nr. 1a des EStG) erzielen
     
  • Einnahmen aus weiteren Überschusseinkünften, insbesondere
    • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
    • Einkünften aus Kapitalvermögen
    • anderen sonstigen Einkünften, beispielsweise aus gelegentlicher Vermittlung
    • privaten Veräußerungsgeschäften
    die insgesamt die Höhe von 18.000,- €, im Falle der Zusammenveranlagung von 36.000,- €, nicht über-
    steigen
     
  • keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit er-
    zielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus-
    führen

Beratungsstelle Berlin-Nord

Dorfstraße 58
16356 Ahrensfelde
Tel 030/76230907
Fax 030/76230908